Wiederholungshonorare im Rundfunk

Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen, die an ausübende Künstler von Hörfunk- oder Fernsehproduktionen als Nutzungsentgelte für die Übertragung originärer urheberrechtlicher Verwertungsrechte gezahlt werden, stellen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs keinen Arbeitslohn dar.

Wiederholungshonorare im Rundfunk

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. Juli 2006 – VI R 49/02

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