Wohnhäuser

Erbbaurecht – und der Immobilienwertnachweis durch Gutachten

Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode. In einem solchen Fall sind statt des für die Wertermittlung eines Erbbaugrundstücks für die Erbschaftsteuer maßgebenden typisierenden Werts nach § 194 BewG die durch die Erbbauberechtigten nach Maßgabe von § 198 BewG nachgewiesenen, niedrigeren gemeinen Werte anzusetzen.

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Aufschiebend bedingte Übertragung eines Kommanditanteils – und die Ausführung der Schenkung

Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister ist schenkungsteuerrechtlich bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen. Eine Vorverlagerung des Zeitpunkts der Ausführung der Schenkung kommt nicht in Betracht, weil für Fälle einer aufschiebenden Bedingung der Steuerentstehungszeitpunkt in § 9 Abs.

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Ferienhaus im Winter

Die Abschaffung der Schenkungsteuer in Schweden – und das deutsche Besteuerungsrecht

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA), das die Erbschaft-, Schenkung-, Einkommen- und Vermögensteuer umfasst und weder gekündigt noch geändert worden ist, kommt es für die Schenkungssteuer auf die „Ansässigkeit der an der Schenkung beteiligten Personen“ an. Dabei ist es ohne Bedeutung, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer in Schweden abgeschafft

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Grundstücksschenkung – und die Gleichstellungsverpflichtung

Die grunderwerbsteuerrechtlichen Grundsätze über die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften finden im Schenkungsteuerrecht keine Anwendung. Wer lediglich über einen Eigentumsverschaffungsanspruch verfügt, aber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum nicht im Wege der Schenkung übertragen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Vater insgesamt acht Kinder. Nach der Geburt des vierten

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Frankfurt

Der Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft

Ein im Zusammenhang mit einem Vermächtnis erklärter Pflichtteilsverzicht kann wegen § 138 BGB unwirksam sein. Ob ein besonders grobes Missverhältnis i.S. des § 138 BGB zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem Wert des Pflichtteils vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. In dem hier vom Bundesfinanzhof

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Wohnhaus

Grundstücksbewertung – nach WertV und ImmowertV?

Die zeitliche Anwendbarkeit der WertV und der ImmowertV richtet sich danach, ob sie am Bewertungsstichtag in Kraft waren. Für Bewertungsstichtage bis 30.06.2010 sind die Vorschriften der WertV anwendbar. Der Zeitpunkt der Gutachtenerstellung ist für die Anwendung der Verordnungen nicht von Bedeutung. Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen

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Bodenrichtwerte in der Grundstücksbewertung – und der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes

Bodenrichtwerte sind für die Bestimmung des Bodenwerts geeignet, wenn sie für eine Bodenrichtwertzone ermittelt sind, in der das Grundstück liegt. Sind für ein Anliegergrundstück ein Straßen- und ein Platzwert anwendbar, ist im Rahmen einer Einzelbewertung zu entscheiden, in welchem Umfang das Grundstück jeweils dem Straßen- und dem Platzwert zuzuordnen ist.

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Autohaus

Der geschenkte Kommanditanteil

Der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 ist erfüllt, wenn ein Mitunternehmeranteil im ertragsteuerrechtlichen Sinn vom Schenker auf den Beschenkten übergegangen ist. Ob vor der Übertragung wesentliches Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen dem Betrieb entnommen oder in ein anderes Betriebsvermögen überführt wurde, ist für die Gewährung der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die insolvente Kommanditgesellschaft – und der Verschonungsabschlag bei der Erbschaftsteuer

Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags. Nach

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Firmenhalle

Schenkung von Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit

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Wohnhaus

Urenkel in der Schenkungsteuer

Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen AdV-Verfahren schenkte eine Urgroßmutter ihren beiden Urenkeln eine Immobilie. Ihre Tochter (die Großmutter der Urenkel)

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Grabplatte

Erbschaftsteuerfestsetzung gegen die unbekannten Erben

Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist

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Frankfurt

Junges Verwaltungsvermögen in der Erbschaftsteuer

Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Betriebsvermögen kann damit nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt in fünf Verfahren

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Grabplatte

Erbschaftsteuer – und die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pflichtteils fiktiv nachzuholen. Die

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Wohnungen

Vermietung von Wohnungen – und die Erbschaftsteuer

Die Vermietung von Wohnungen überschreitet nur dann die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Folge, dass erbschaftsteuerlich kein (möglicherweise begünstigungsschädliches) Verwaltungsvermögen vorliegt, wenn neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristiger Vermietung übliche Maß überschreiten und der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter geben. Auf die Anzahl

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Die Wertpapiere im Nachlass

Börsengängige Wertpapiere sind mit ihrem Kurswert am Todestag des Erblassers zu erfassen. Gegenstand der Bewertung sind die Wertpapiere und nicht ein Anspruch gegen die Bank auf Herausgabe der Wertpapiere. Der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung nach § 12 ErbStG unterliegt der Vermögensanfall des Erwerbers i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG.

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Erbschaftsteuer – und die Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grabpflegekosten für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die nicht angezeigte Schenkung – und die Hinterziehungszinsen

Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen Finanzamt durchschnittlich erforderlichen Zeit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Biologischer Vater = Steuerklasse III

Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist („biologischer Vater“), findet die Steuerklasse III Anwendung. Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Erbschaftsteuerklasse – I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert.

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Italiniesches Erbe – deutsche Erbschaftsteuer

Das italienische Rechtsinstitut der Erbschaftsannahme führt nicht dazu, dass die Erbschaftsteuer nach deutschem Recht erst mit der Annahme entsteht. Eine nach italienischem Recht notwendige Annahme einer Erbschaft stellt keine aufschiebende Bedingung für die nach deutschem Recht entstehende Steuer für auf den Erwerb von Todes wegen zum Zeitpunkt des Todes des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. Der Eigentümer eines nießbrauchbelasteten

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Wohnhaus

Grundstücksbewertung – und die vom Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen

Durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze sind für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer geeignet, wenn der Gutachterausschuss bei der Ermittlung die an ihn gerichteten Vorgaben des BauGB sowie der darauf beruhenden Verordnungen eingehalten und die Liegenschaftszinssätze für einen Zeitraum berechnet hat, der den Bewertungsstichtag umfasst. Auf den

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Wohnhaus

Grundstücksschenkung ans Kind – bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Enkelkind

Überträgt ein Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor. Auch dass die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen

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Geldautomat

Unterstützungsleistung

Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Zuwendungen einer ausländischen Stiftung sind nur dann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, wenn sie eindeutig gegen den Satzungszweck verstoßen.

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Rettungsschirm

Schenkungsteuer – und die Bewertung früherer Schenkungen

Bei der Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Vorerwerbe dem letzten Erwerb ohne Bindung an eine dafür bereits ergangene Steuerfestsetzung mit den materiell-rechtlich zutreffenden Werten hinzuzurechnen. Eine bei der Besteuerung des Vorerwerbs zu Unrecht abgezogene sachliche Steuerbefreiung ist nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 14 Abs. 1

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Wohnhäuser

Erbschaftsteuer – und die Steuerbefreiung fürs Familienheim

Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen. Ein erst späterer Einzug führt, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim. In dem hier vom Bundesfinanzhof

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Landgericht Hamburg

Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft – und das erbschaftsteuerlich begünstige Vermögen

Die für eine Poolvereinbarung i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer Kapitalgesellschaft und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben. Die Verpflichtung zu einer einheitlichen Stimmrechtsausübung der

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Widerstreitende Steuerfestsetzungen zwischen deutschem und schweizerischem Steuerbescheid

Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können. Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden, obwohl er

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Euroscheine

Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. Die Einkommensteuerschulden sind als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen, auch soweit die Vollziehung ausgesetzt ist.

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Die gestundete Zugewinnausgleichsforderung – und der Erbe

Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der fingierte Fortbestand von Zugewinnausgleichsforderung und -verbindlichkeit nach § 10 Abs. 3 ErbStG der Berichtigung des Kapitalwerts des als

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Steuerermäßigung bei der Belastung mit Erbschaftsteuer – Zusammentreffen von Erbschaften und Vorerwerben

Die nach § 35b Satz 1 EStG begünstigten Einkünfte müssen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben worden ist als auch tatsächlich der Erbschaftsteuer unterlegen hat; der in Anspruch genommene persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) ist anteilig abzuziehen. Die auf die begünstigten Einkünfte anteilig entfallende

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Die gemischte Schenkung – und ihr Steuerwert

Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der -ggf. kapitalisierten- Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr.

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