Geschlossene Fonds in der Erbschaftsteuer

Für gewerbliche Vermögen gelten in der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer besondere Freibeträge. Ein Erlass des baden-württembergischen Finanzministeriums will diese nun aber immer dann nicht mehr gewähren, wenn bei geschlossenen Fonds diese zwar gewerbliche Einkünfte erzielen, die Fonds-Anteile aber über Treuhänder gehalten werden.

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Betriebsaufgabe durch den Erben

Führt der Erbe den Betrieb des verstorbenen Erblasses weiter, gewährt ihm das Erbschaftsteuerrecht für das Betriebsvermögen eine Steuerbefreiung, die jedoch nachträglich wieder entfällt, wenn der Erbe den Betrieb später doch schließt.

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Schenkungsteuer bei Schenkungsketten

Nach § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes werden mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden.

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