Wenn der Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung mit der Überschrift
„BFH wendet nahezu unverständliche Regelung zur Mindestbesteuerung nach erfolgloser Vorlage an das BVerfG an“
versieht, kann man erahnen, dass die Münchener Bundesrichter mit ihren Karlsruher Verfassungskollegen hadern. Und wenn sich in dem
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