In Fortführung seiner geänderten Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10. März 2005 – V R 29/03 – entschieden, dass die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig zu beurteilen sein kann, ohne dass die Organstellung des Geschäftsführers dem entgegen
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