Die grunderwerbsteuerrechtlichen Grundsätze über die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften finden im Schenkungsteuerrecht keine Anwendung. Wer lediglich über einen Eigentumsverschaffungsanspruch verfügt, aber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum nicht im Wege der Schenkung übertragen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Vater insgesamt acht Kinder. Nach der Geburt des vierten
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