Außergewöhnliche Belastungen – und das Sterbegeld

Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall erhielt die klagende Tochter im Jahr 2017 nach dem Tod ihrer Mutter -auch ohne ihre Erbin geworden zu sein- gemäß § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen

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Fachgerichtszentrum Hannover

Die Schätzung des Finanzgerichts – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das Finanzgericht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Ein darüber hinausgehender, ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führender qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des Finanzgerichts im

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Urteilsgründe – und die Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

Hat das Finanzamt in der Einspruchsentscheidung tatsächliches Vorbringen des Einspruchsführers zu einem im Rahmen der Klage wiederholten, selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsvorbringen übergangen, genügt das Finanzgericht seiner Begründungspflicht nicht, wenn es lediglich auf die Einspruchsentscheidung Bezug nimmt (§ 105 Abs. 5 FGO). Die finanzgerichtliche Entscheidung ist in einem solchen Fall nicht

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Biergarten

Der Grillstand im Biergarten

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht weiter klärungsbedürftig, dass der Inhaber eines Grillstands in einem Biergarten vor Einführung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbrachte, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt Speisen abgab und aufgrund des Pachtvertrags mit dem Betreiber des Biergartens berechtigt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das Finanzgericht – und die Ermittlung ausländischen Rechts

Es ist Aufgabe des Finanzgericht als Tatsacheninstanz, das maßgebende ausländische Recht gemäß § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 293 der Zivilprozessordnung von Amts wegen zu ermitteln. Wie das Finanzgericht das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Die Feststellungen zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts sind

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Geld

Die freiberufliche Tätigkeit in den Niederlanden – und die Vorsorgeaufwendungen

Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen. Dieser Entscheidung des

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Glühwein

Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer – und die Nebentätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt

Die von einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft auf einem Weihnachtsmarkt ausgeübte und alle Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erfüllende Nebentätigkeit schließt -lässt sich jene nicht unter eine der ausnahmsweise kürzungsunschädlichen Tätigkeiten subsumieren- die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus,

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Verletzung rechtlichen Gehörs – bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn ein Beteiligter zwar grundsätzlich ordnungsgemäß geladen worden ist, die Ladung jedoch mit einer rechtswidrigen Fesselungsanordnung verbunden wurde, und das Gericht, nachdem sich der Beteiligte geweigert hat, unter diesen Bedingungen an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in dessen Abwesenheit entscheidet. Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gewerbesteuermessbescheid – und die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid

Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG wird der Gewerbesteuermessbescheid wie ein Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid (Folgebescheid) behandelt. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die gegen den Folgebescheid gerichtete Klage, mit der -wie hier- ausschließlich Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden, als unzulässig abzuweisen ist; diese Klage bleibt zulässig.

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Schreibmaschine

Betriebsausgabenpauschale für eine schriftstellerische Tätigkeit

Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranlagungszeitraum schriftstellerisch tätig werden muss. ine ordnungsgemäße

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Kalender

Grunderwerbsteuer – und das fehlerhafte Datum im Feststellungsbescheid

Hat das Finanzamt aufgrund irriger Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich aufgehoben, kann es nach § 174 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung in einem weiteren Feststellungsbescheid die richtigen steuerlichen

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Monopoly

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei einer Kapitalgesellschaft – und die Grunderwerbsteuer

Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber bei der Rückgängigmachung des Grundstückserwerbs den aufgrund

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Geldrechner

Steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Finanzgerichts Köln für unzulässig erklärt, die die Frage betrifft, ob der im Einkommensteuergesetz vorgesehene Ansatz eines starren Rechnungszinsfußes von 6 % zur Ermittlung der Pensionsrückstellung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Wie das Bundesverfassungsgerichts nach nunmehr knapp 6jähriger

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Werbung des Arbeitgebers – auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers

Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, scheidet eine überwiegend eigenbetriebliche Veranlassung

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Weihnachtsgeld

Kein Zufluss von Arbeitslohn – wegen fehlender Insolvenzsicherung des Arbeitslohnanspruchs

Die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall zahlte die Arbeitgeberin erschiedenen Arbeitnehmern ab dem Jahr 2008 Gehaltsansprüche -im Wesentlichen Prämien und Weihnachtsgeld- nicht aus. Sie hatte mit den

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die abgelehnte Beteiligtenvernehmung – und das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung

Die förmliche Vernehmung eines Beteiligten ist ein letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das allerdings nicht dazu dient, dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, seine eigenen Behauptungen zu bestätigen und gegebenenfalls zu beeiden. Die Vernehmung kann daher unterbleiben, wenn sich das Gericht mithilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn

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Monopoly

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – und kein Abgeltungsteuertarif

Der Bundesfinanzhof vermeidet eine Antwort: Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem abgeltenden Sondertarif von 25 % ist in einem Rechtsstreit, in dem der Steuerpflichtige jene Besteuerung aus Gleichheitsgründen für die von ihm erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beansprucht, nicht klärungsfähig. Die Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage fehlt,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verlust aus dem Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen eines Gesellschafters

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG ist zwar im Grundsatz jede Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Allerdings bedarf es im Fall einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft einer „Gesamtbetrachtung“ von Beteiligung und Bürgschaft/Regressforderung. Danach sind die gesamten „aus der Beteiligung“ erzielten Einkünfte maßgebend, das heißt sowohl Wertsteigerungen als

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gezielte Herbeiführung von Veräußerungsverlusten – und der Gestaltungsmissbrauch

Die gezielte Herbeiführung eines Verlusts durch die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils, dessen Anschaffungskosten aufgrund eines Aufgelds seinen Verkehrswert übersteigen, ist nicht ohne Weiteres rechtsmissbräuchlich i.S. von § 42 der Abgabenordnung. Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 AO kann durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der neue GmbH-Anteil – als Überpari-Emission

Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten dieses Anteils, auch wenn die Summe aus dem Nennbetrag und dem Agio den Verkehrswert des Anteils übersteigt (sog. Überpari-Emission). Das gilt jedenfalls für Veräußerungen bis zum 31.07.2019. Bei einer Veräußerung des GmbH-Anteils sind vom erzielten Veräußerungspreis nach der Gewinnermittlungsformel

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Fachgerichtszentrum Hannover

Die ehrenamtlichen Richter – und die Besetzungsrüge

Zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers, das Finanzgericht sei in der mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 FGO), weil die Haupt- und Hilfsliste der ehrenamtlichen Richter nicht gemäß § 27 FGO vom Präsidium des Finanzgerichts für das Geschäftsjahr neu bestimmt worden ist, hat der Beschwerdeführer

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Schreibmaschine

"Mein Mandant lässt vortragen:" – oder: Die ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Der Vertretungszwang des § 62 Abs. 4 FGO verlangt, dass der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen muss; die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen. Daran fehlt es, wenn der Prozessbevollmächtigte eine Begründung des Klägers unter seinem Briefkopf als „Wortlautzitat“ wiedergibt und

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Sachrüge in der Nichtzulassungsbeschwerde

Mit den Darlegungsanforderungen bei einer Sachaufklärungsrüge hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Eine schlüssige Rüge, das Finanzgericht habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt u.a. den substantiierten Vortrag darüber voraus, aus welchen -genau bezeichneten- Gründen sich dem Finanzgericht die Notwendigkeit einer weiteren

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die britische Betriebsstätte – und die Buchführungspflicht

Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass die in § 140 AO verwendete Formulierung („andere Gesetze“) sich nicht nur auf inländische Rechtsnormen bezieht. Der Wortlaut des § 140 AO ist offen und lässt eine Erstreckung auch auf ausländische Rechtsnormen zu. Danach kann sich eine materielle Buchführungspflicht auch aus ausländischen Rechtsnormen ergeben.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde – und die Frage der grundsätzlichen Bedeutung

Mit den Darlegungsanforderungen bei einer mit grundsätzlicher Bedeutung  begründeten Nichtzulassungsbeschwerde hatte sich der Bundesfinanzhof aktuell befassen: Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit

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500 €-Scheine

Nicht ausgeschüttete Erträge eines Investmentfonds – in Altfällen

Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden.

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Flugzeug

Der Spind als inländische Betriebsstätte

Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 der Abgabenordnung eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Es geht

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Deutsche Rentenversicherung bund stralsund

Das auf die DRV Bund übertragene Wertguthaben – und der Zufluss von Arbeitslohn

Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen. Die vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg

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French Fries

Tübingen – und die kommunale Verpackungssteuer

Eine kommunale Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck kann auch dann eine örtliche Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG sein, wenn die darin bzw. damit verkauften Speisen und Getränke „als mitnehmbares take-away-Gericht“ angeboten werden. Die Erhebung einer solchen Verpackungssteuer steht nicht im Widerspruch zur Gesamtkonzeption

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Euro-Geldscheine

Besteuerung von Erstattungszinsen

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Einführung von einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Besteuerung von Erstattungszinsen ohne Erfolg geblieben; das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nach neun Jahren nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die Eheleute gegen die Einkommenbesteuerung von Zinsen, die vom Finanzamt an die Eheleute

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Bundesfinanzhof

Gewerbesteuermessbescheid – und der Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde

Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar unter anderem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt bezeichnet wird. Der Steuerpflichtige

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Tabaksteuer – und der Eigenverbrauch

Der Begriff des Eigenverbrauchs i.S. von § 22 Abs. 1 TabStG i.d.F. vom 25.07.2014 schließt auch Tabakwaren ein, die eine Privatperson aus einem anderen Mitgliedstaat selbst in das Steuergebiet verbracht hat und nach dem Verbringen an Familienmitglieder verschenken will, sofern keine Anhaltspunkte für gewerbliche Zwecke vorliegen.  Mit Beschluss in BFHE

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Hausbau

Die grundbesitzverwaltende Personengesellschaft – und der Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht

Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt durch Umbaumaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters angepasst wird. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ist mit ihrer Vermietungstätigkeit sachlich gewerbesteuerpflichtig. Dabei steht ihr als grundstücksverwaltender Personengesellschaft gemäß §

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500 €-Scheine

Der vor Überlassung gegen Abstandszahlung beendete Gewerberaummietvertrag – und die erweiterte Kürzung

Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit über die Wirksamkeit des Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts dadurch, dass sie das Mietverhältnis übereinstimmend für beendet erklären und der Mieter zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eine Schlusszahlung an den Vermieter entrichtet, stellt diese Schlusszahlung eine Fruchtziehung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid

Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG sind bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust festgestellt wird, zugrunde gelegt worden sind. § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz

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