Bundesfinanzhof

Die offensichtliche Unrichtigkeit des Urteiltenors

Nach § 107 Abs. 1 FGO sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil jederzeit zu berichtigen. Eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist nur gegeben, wenn es sich um ein „mechanisches“ Versehen handelt, aufgrund dessen -wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler- das wirklich Gewollte nicht zum

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Finanzgericht Köln Nachtbriefkaesten

Der übergangene Beweisantrag

Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforscht das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es hat ihn unter allen ernstlich in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese Pflicht beinhaltet zwar nicht, jeder fernliegenden Erwägung nachgehen zu müssen. Wohl aber muss das Finanzgericht die sich im Einzelfall aufdrängenden

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Untreue

Die Steuerhinterziehung des Mandanten – und die steuerliche Haftung des Steuerberaters

Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden kann. Das Finanzgericht darf im Rahmen seiner eigenen Überzeugungsbildung auch

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Bundesfinanzhof – und die Überraschungsentscheidung

Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, soweit ein Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde auf einen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wurde. Gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO ist auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten das Verfahren fortzuführen, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen

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Party

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sogenannte Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

AdV des Folgebescheides – und die Sicherheitsleistung

Ist die Sicherheitsleistung in der Entscheidung über die AdV des Grundlagenbescheides nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden, kann im Verfahren über die AdV des Folgebescheides eigenständig über die Sicherheitsleistung entschieden werden. Eine AdV unter der Bedingung der Sicherheitsleistung ist eine teilweise Ablehnung i.S. von § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, wobei

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Erledigung der Hauptsache – und die Kostenentscheidung

Ist die Erledigung der Hauptsache auf ein nachträglich eingetretenes außerprozessuales Ereignis zurückzuführen, hat das Gericht nach § 138 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO über die Kostenfolge im Rahmen einer summarischen Beurteilung nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden; § 138 Abs. 2 FGO kommt auch nicht zur Anwendung, wenn

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der in Coronazeiten gestellte Terminsverlegungsantrag

Die Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung, welcher mit einem ärztlicherseits bescheinigten „fieberhaften grippalen Infekt“ begründet wird, ist ermessensfehlerhaft, wenn sich das Finanzgericht bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befasst, ob es dem Prozessbevollmächtigten angesichts der attestierten, für eine mögliche Corona-Infektion sprechenden Krankheitssymptome unter Berücksichtigung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die unterbliebene Beiladung einer Testamentsvollstreckerin

Ein Testamentsvollstrecker ist zum Verfahren des Steuerschuldners nicht notwendig beizuladen. Die unterlassene einfache Beiladung ist kein Verfahrensmangel. Nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO findet die notwendige Beiladung statt, wenn an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann. Eine

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Commerzbank

Keine Zinsschranke für die Vergütung der Konsortialführerin

Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist keine Zinsaufwendung im Sinne des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. Eine sogenannte „arrangement fee“, mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden und die

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Friedhof

Vorerbschaft, Nacherbschaft – und die Erbschaftsteuer

Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab und ist verfassungsgemäß. Die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung von Vor- und Nacherbschaft weicht teilweise von der Systematik des Zivilrechts ab. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs  zulässig und entspricht dem gesetzgeberischen Willen,

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Sekt

Schaumweinsteuer – und ihre Nacherhebung

Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein -wirksamer- Steuerbescheid (hier: Steueranmeldungen) gegenüber demselben Adressaten besteht, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu dem zuvor ergangenen

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Pöttinger Kreiselmäher

Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Unterverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen führt bei einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen können nur dann nach § 21 Abs. 3 EStG den landwirtschaftlichen Einkünften zugerechnet werden, wenn sie zu diesen gehören. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind gemäß

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Frankfurt Skyline

Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Der Bundesfinanzhof hat die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache „Finanzamt R“ zur Frage des Vorsteuerabzugs einer geschäftsleitenden Holding umgesetzt: Einer Holdinggesellschaft ist hiernach der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zu versagen, die Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG kann der Unternehmer die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Betriebsprüfung bei einem Berufsgeheimnisträger

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist. Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass über die Frage,

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Wohnhaus

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wohnungseigentümer und Mieter – oder: Steuerermäßigung per Wohngeld- oder Betriebskostenabrechnung

Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2 des BMF, Schreibens vom 09.11.2016, die

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Bundesfinanzhof

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit – und die Beiladung zur Klage des Insolvenzverwalters

Zum Klageverfahren des Insolvenzverwalters wegen der Qualifizierung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit ist der Insolvenzschuldner nicht gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beizuladen. Nach der Bundesfinanzhof-Rechtsprechung scheidet eine notwendige Beiladung des Insolvenzschuldners bei einem Streit darüber aus, ob eine Steuerverbindlichkeit eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1

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Geldscheine

Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens – durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

berlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf -infolge Aufdeckung von stillen Reserven- ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine „in anderer Weise“ durch die Verwertung der

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Fachgerichtszentrum Hannover

Karlsruhe – und das Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlaggesetz 1995 als unzulässig verworfen. Das konkrete Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (SolZG 1995) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Niedersächsische Finanzgericht, welches diese Frage im selben fachgerichtlichen Ausgangsverfahren zum zweiten

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Geldscheine

Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen – bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, zu

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Frankfurt Skyline

Die Einzelinvestition als Steuerstundungsmodell

Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält. Die Entscheidung,

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Dachdecker

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG verlangt neben der (tatsächlichen) Führung eines Haushalts kein besonderes Nutzungsrecht des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige kann auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haushalt führen. Liegen die Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG im Übrigen vor, kann

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Die Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall litt die Patientin seit

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Poker

Online-Poker – und die Besteuerung der Gewinne

Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante „Texas Hold’em“) können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern -ebenso wie bei Sportlern- danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler befriedigt oder ob in

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die unterbliebene Terminsverlegung

Wird der „in letzter Minute“ gestellte Verlegungsantrag mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann. Der

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Schreibmaschine

Der Streit um die Schätzung des Finanzamtes – wegen lückenhaft nummerierter Ausgangsrechnungen

Ob Lücken in der Abfolge der Nummern der Ausgangsrechnungen eine Schätzungsbefugnis begründen, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und damit nicht grundsätzlich bedeutsam. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist es von der tatsächlichen Situation und damit von den Umständen des Einzelfalls abhängig, ob Lücken in der Abfolge der Rechnungsnummern

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Euro-Geldscheine

Die schlechterdings unvertretbare Schätzung

In Schätzungsfällen kann ein -zur Revisionszulassung führender- qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein, wenn das vom Finanzgericht gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind. An der Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes fehlt

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Mercedes-Benz Vito

Das "Handwerker-Kfz" – und die 1%-Regelung

Es bedarf der Feststellung im Einzelnen, ob bei einem zweisitzigen „Handwerkerfahrzeug“ (hier: Mercedes Benz Vito) von einer Privatnutzung durch den Steuerpflichtigen ausgegangen und deren Höhe unter Anwendung der 1 %-Regelung angesetzt werden kann. In dem hier entschiedenen Fall betrieb der klagende Handwerker in den Streitjahren 2012 bis 2014 einen Hausmeisterservice.

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Die nicht am Gesellschaftsvermögen einer Zebragesellschaft beteiligte Komplementärin – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am

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