Ein gesetzliches Zahlungsmittel sind Bitcoin, Ripple, Litecoin und andere Kryptowährungen nicht. Somit ist im Gegensatz zum Euro niemand dazu verpflichtet, diese als Bezahlung anzunehmen. Eine gesetzliche Regelung besteht hierbei nur im Kontext des klassischen Geldes. Also liegt es beim Dienstleister oder dem Verkäufer von Waren selbst, ob er eine digitale Währung annimmt oder
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