Prozesszinsen ohne eigene Klage

Prozesszinsen nach § 236 AO erhält der Feststellungsbeteiligte, dessen Einkommensteuerfestsetzung aufgrund der gerichtlichen Anfechtung eines Grundlagenbescheides durch einen früheren Mitgesellschafter einer KG geändert wird, selbst dann, wenn er nicht Beteiligter im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid war.

Prozesszinsen ohne eigene Klage

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Januar 2007 – X R 19/06