Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20. Dezember 2008 führt zwar nicht zum Abbau von Bürokratie, wohl aber zur Umstellung verschiedener Abläufe im Steuerrecht von papierbasierten Verfahren auf elektronische Verfahren.
Arbeitserleichterung für die Finanzverwaltung. Auch eine Art von Bürokratieabbau, oder?











