Steuerrechtliches Verwertungsverbot bei Belehrungsmängeln während einer Außenprüfung?

Bei Belehrungsmängeln während einer Außenprüfung besteht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gleichwohl grundsätzlich kein steuerrechtliches Verwertungsverbot.

Steuerrechtliches Verwertungsverbot bei Belehrungsmängeln während einer Außenprüfung?

Insbesondere führt eine Verletzung der in § 393 Abs. 1 Satz 4 AO angeordneten Belehrungspflicht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dazu, dass ermittelte Tatsachen im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen1.

Erst recht muss diese Beurteilung für die Verletzung des § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000 gelten, da es sich herbei lediglich um eine -die Gerichte grundsätzlich nicht bindende- Verwaltungsvorschrift handelt.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Januar 2014 – X B 112/13; X B 113/13

  1. ausführlich BFH, Urteil vom 23.01.2002 – XI R 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328; aus jüngerer Zeit nochmals BFH, Beschluss vom 19.12 2011 – V B 37/11, BFH/NV 2012, 956[]