Tatsächliche Verständigung in der Betriebsprüfung

Eine während einer Betriebsprüfung getroffene “tatsächliche Verständigung” kann in zeitlicher Hinsicht nur dann über den Prüfungszeitraum hinaus bindend sein, wenn sie von allen Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder werden musste.

Tatsächliche Verständigung in der Betriebsprüfung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Februar 2008 – I R 63/06

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