Insolvenz

Doppelberichtigung bei Insolvenzeröffnung

Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Sportvereine – und die Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof wird deutlich und mahnt eine Änderung der Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Sportvereine an, die insbesondere die bisher als umsatzsteuerfrei behandelten Mitgliedsbeiträge betreffen dürfte: Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspreche der ständigen Rechtsprechung des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid, Umsatzsteuerjahresbescheid – und das finanzgerichtliche Verfahren

Ein finanzgerichtliches Urteil, dem ein nicht mehr existierender Verwaltungsakt zugrunde liegt, kann im Revisionsverfahren keinen Bestand haben. Es ist vom Bundesfinanzhof aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben.

Der im Revisionsverfahren ergangene Umsatzsteuerjahresbescheid hat den Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid für (z.B.) Oktober, der Gegenstand des finanzgerichtlichen

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Bordell

Zurechnung der Umsätze in einem Bordell

Für die Zurechnung von sexuellen Dienstleistungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Leistender ist in der Regel derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Vereinbarungen können unter anderem dann umsatzsteuerrechtlich

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Pferde

Reitunterricht – Unterricht oder Freizeitgestaltung?

Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und dient typischerweise der Freizeitgestaltung. Allerdings kann er in begründeten Ausnahmefällen der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung dienen. Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig

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Schmiergeld

Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder – und die Umsatzsteuer

Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich

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