Der EuGH – und der Streit um die Umsatzsteuer

Im Rahmen der Zusammenarbeit der Gerichte gemäß Art. 267 AEUV ist es Sache des nationalen Gerichts, die in Rede stehenden Tätigkeiten anhand der vom Gerichtshof der Europäischen Union herausgearbeiteten Kriterien umsatzsteuerrechtlich einzuordnen.

Der EuGH – und der Streit um die Umsatzsteuer

Es ist auch nach Auffassung des EuGH Sache des nationalen Gerichts, die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Tätigkeiten anhand der vom EuGH herausgearbeiteten Kriterien einzuordnen1

BFh, Beschluss vom 29. Juli 2020 – XI S 8/20

  1. z.B. EuGH, Urteil Saudacor vom 29.10.2015 – C-174/14, EU:C:2015:733, UR 2015, 901, Rz 33[]

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