Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis – für die Leistung eines Nichtunternehmers

Ist eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen.

Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis – für die Leistung eines Nichtunternehmers

Zwar liegt hier eine Gutschrift mit Steuerausweis vor. Damit eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG einer Rechnung gleichsteht und eine Steuerschuld des Gutschriftsempfängers nach § 14c Abs. 2 UStG begründen kann, muss sie über „eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt werden“.

Dabei verweist § 14 Abs. 2 UStG auf den allgemeinen Unternehmerbegriff des § 2 UStG. Damit fehlte es im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall an der für eine Gutschrift erforderlichen Unternehmerstellung1.

Ob für derartige Fälle zum Schutz des Steueraufkommens eine Steuerschuldnerschaft gerechtfertigt wäre2, hat der Bundesfinanzhof im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG nicht zu entscheiden. Soweit die Finanzverwaltung in Abschn. 14.3 Abs. 1 Satz 2 UStAE die Erteilung von Gutschriften durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, als möglich ansieht, schließt sich der Bundesfinanzhof dem nicht an.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. November 2019 – V R 23/19 (V R 62/17)

  1. offengelassen im BFH, Urteil vom 16.03.2017 – V R 27/16, BFHE 257, 462[]
  2. vgl. hierzu allgemein BFH, Urteil vom 17.02.2011 – V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734[]

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