Haftung des Leistungsempfängers für nicht abgeführte Umsatzsteuer

In Insolvenzfällen kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass der spätere Insolvenzschuldner die Absicht hat, die von ihm in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zu entrichten.

Haftung des Leistungsempfängers für nicht abgeführte Umsatzsteuer

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Februar 2008 – V R 44/06

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