Gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug umsatzsteuerfrei. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache “Grundausstattung” hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen, Wänden, Fenstern, Duschen sowie die Errichtung von Garagen und Freisitzüberdachungen durch den Verkäufer jedenfalls dann ein Bestandteil der steuerfreien Grundstückslieferung, wenn das Gebäude dem Erwerber in dem gegenüber der “Grundausstattung” höherwertigen Zustand übergeben wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Januar 2008 – V R 42/05