Unternehmer müssen die auf ihre Erlöse entfallende Umsatzsteuer regelmäßig bereits an das Finanzamt abführen, wenn sie ihre Leistung erbracht (die Rechnung geschrieben) haben, auch wenn der Kunde zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gezahlt hat. Von dieser den Unternehmer belastenden „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“ („Soll-Besteuerung“) gibt es jedoch zwei wichtige
Lesen