Schöner in Holland

Führt eine Ärztin ohne eigene Arztpraxis und mit Wohnadresse in Deutschland schönheitschirurgische Operationsaufträge für niederländische Klinikbetriebe durch, so ist sie hierfür in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig, da der Leistungsort in den Niederlanden liegt.

Schöner in Holland

Schönes Europa.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22. Juli 2009 – 5 K 3371/05 U