Abwrackprämie für Altfahrzeuge

Die Bundesregierung hat am 15. Januar als Bestandteil des zweiten Konjunkturpakets eine Verschrottungsprämie („Umweltprämie“) beschlossen. Hiernach erhält unter bestimmten Voraussetzungen jeder eine Prämie in Höhe von 2500 €, der sein Altfahrzeug verschrotten lässt und einen neuen PKW kauft und auf sich zulässt.

Abwrackprämie für Altfahrzeuge

Hierfür sind Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. € vorgesehen. Die Mittel reichen also rechnerisch für 600.000 Prämien. Da aber die Kosten für die Verwaltung dieser Prämie ebenfalls aus diesem Topf zu entnehmen sind, dürfte die Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Prämien entsprechend geringer ausfallen. Sind diese Mittel verteilt, wird das Programm eingestellt. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Das Prämienprogramm endet, wenn die Mittel nicht früher erschöpft sind, am 31.12.2009.

Zuständig für die „Umweltprämie“ ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn, dort werden die Prämienanträge entgegengenommen und bearbeitet.

Nach dem jetzigen Stand gelten für die Prämie folgende Kriterien. Die Richtlinien für die „Umweltprämie“ sind allerdings noch nicht veröffentlicht, aus denen sich noch kleinere Abweichungen oder weitere Festlegungen ergeben können.

Prämienberechtigte Personen

Begünstigt von der Prämie werden auch nur natürliche Personen, also keine GmbHs oder sonstige Rechtspersönlichkeiten. Antragsberechtigt ist der Erwerber des Neufahrzeugs, mit der Beantragung kann aber etwa auch den Neuwagenhändler beauftragt werden.

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Die Abwrackprämie in der Wirtschaftsstatistik

Das neue Fahrzeug

Die Prämie setzt den Kauf und die (Erst-)Zulassung eines Neuwagens oder eines Jahreswagens voraus. Stichtag hierfür ist der 14. Januar 2009. Die Prämie wird also nur gewährt, wenn Kauf und Zulassung zwischen dem 14. Januar 2009 und (spätestens) dem 31.12.2009 erfolgen. Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen. Der neue Wagen muss mindestens die Euro-4-Norm erfüllen.

Das neue Fahrzeug muss entweder ein Neuwagen oder ein Jahreswagen sein, wobei ein Fahrzeug nur dann als Jahreswagen angesehen wird, wenn es längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

Das alte Fahrzeug

Voraussetzung für die Prämie ist weiterhin, dass das Altfahrzeug zuletzt hier in Deutschland über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr auf die gleiche Person zugelassen war, die jetzt das neue Fahrzeug kauft und zulässt. Bei dem Altwagen muss es sich um einen mindestens 9 Jahre alten Pkw handeln. Maßgebend ist auch hierfür der Stichtag 14. Januar 2009. Das Altfahrzeug muss daher vor dem 14. Januar 2000 zum Straßenverkehr zugelassen worden sein.

Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss ebenfalls zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 14. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb entsprechend der Altfahrzeugverordnung erfolgen und durch einen Verwertungsnachweis des anerkannten Demontagebetriebs belegt werden.

Checkliste:

  • Neufahrzeug:
    • Neufahrzeug oder
    • Jahreswagen (nur bei Zulassung auf Hersteller oder in Deutschland niedergelassenen Händler)
    • nur PKW mit mindestens Euro-4-Norm
    • Kauf zwischen 14.01.2009 und 31.12.2009
    • Zulassung in Deutschland zwischen 14.01.2009 und 31.12.2009
  • Altfahrzeug:
    • nur PKW
    • Erstzulassung vor dem 14.01.2000
    • zuletzt mindestens 1 Jahr auf Käufer des Neuwagens in Deutschland zugelassen
    • Verschrottung durch anerkannten Demontagebetrieb zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat für die „Umweltprämie“ auch eine Telefon-Hotline geschaltet. Diese ist unter der Eschborner Telefonnummer 06196 908470 zu erreichen.

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