Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat aktuell eine Übersicht der 2008 in den deutschen Städten und Gemeinden geltenden Gewerbesteuerhebesätze sowie der Hebesätze für die Grundsteuer A und B veröffentlicht.

Die Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B werden von den Gemeinden festgesetzt. Die Realsteuereinnahmen aus Gewerbesteuer und Grundsteuer stehen den Gemeinden zu.
Gewerbesteuer
2008 erzielten die Städte und Gemeinden mit der Gewerbesteuer insgesamt 41,1 Milliarden €. Das Gewerbesteueraufkommen ist damit gegenüber dem Vorjahr 2007 um 2,4% gestiegen.
2008 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 388% und damit um einen Prozentpunkt niedriger als im Vorjahr.
Bei den durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen in den Bundesländern ergaben sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen zwischen einer Abnahme von 5 Prozentpunkten für Bayern und einer Zunahme von 14 Prozentpunkten für Mecklenburg-Vorpommern.
Aber auch beim Gewerbesteueraufkommen zeigen sich Unterschiede zwischen den Bundesländern:
Die Länder Bremen (+ 26,0%), Thüringen (+ 15,1%) und Sachsen (+ 12,2%) erzielten gegenüber dem Vorjahr zweistellige prozentuale Zuwächse. In den drei Ländern Nordrhein-Westfalen (– 1,2%), Berlin (– 0,4%) und Baden-Württemberg (– 0,2%) lag das Gewerbesteueraufkommen dagegen knapp unter dem Vorjahreswert.
Grundsteuer
Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2008 bei durchschnittlich 296% und damit einen Prozentpunkt über dem Wert von 2007. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2008 insgesamt 354,6 Millionen Euro (+ 0,2% gegenüber 2007).
Der durchschnittliche Hebesatz der für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke erhobenen Grundsteuer B hat sich bundesweit mit 400% für das Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 10,4 Milliarden Euro und war um 0,8% höher als 2007.