Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten

Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.

Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. November 2007 – II R 64/06