Der Bundesrat hat am Freitag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform der Kfz-Steuer bestätigt und der Reform zugestimmt. Die wegen der Umstellung der Kfz-Steuer von einer Länder- auf eine Bundessteuer erforderliche Grundgesetzänderung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit. Ab dem 1. Juli 2009 richtet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen damit vermehrt nach dem CO2-Ausstoß, gleichzeitig fließen ab dem 1. Juli 2009 die Einnahmen aus der Steuer nicht mehr den Ländern, sondern ausschleßlich dem Bund zu.

Die stärkere Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes bei der Kfz-Steuer gilt freilich nur für ab dem 1. Juli neu angeschaffte Fahrzeuge, für die zu diesem Zeitpunkt bereits zugelassenen Kraftfahrzeuge bleibt es bei den derzeit gültigen Bemessungsregeln für die Kraftfahrzeugsteuer.
Dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses vorangegangen waren Unstimmigkeiten über die Höhe der Entschädigung, die die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer erhalten. Entsprechend der nunmehr beschlossenen Einigung erhalten sie 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Damit stehen ihnen als Ausgleich insgesamt rund 8,99 Milliarden Euro zu.