Der von der Wegekosten-Richtlinie EU-rechtlich geregelte Mautpreis für den Schwerverkehr soll künftig zusätzlich zu den Kosten für Infrastrukturnutzung auch externe Kosten wie Lärmbelästigung und Luftverschmutzung beinhalten dürfen, beschloss jetzt der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments.

Mautflexibilität
Der Beschluss sieht die Möglichkeit vor, Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 12 t auszunehmen, so der betreffende Mitgliedstaat diese Ausnahmen begründen kann. Um die Flottenerneuerung zu fördern, sind zeitlich begrenzte und gestaffelte Ausnahmen und Preisnachlässe für „sauber“ motorisierte Fahrzeuge (nach den Euronormen V und VI) vorgesehen. Dies gilt auch für den Mark-up in sensiblen (Berg-)Regionen, der die Durchfahrt von Fahrzeugen der Euronorm 0-III verteuern soll.
Der Beschluss sieht Mautvariationen nach einem „Bonus-Malus“-Prinzip je nach Tageszeit vor. Damit sollen einkommensneutrale Anreize für den Schwerverkehr gesetzt werden, bestimmte Strecken während der Stoßzeiten, maximal für 8 Stunden pro Tag, zu meiden.
Mauteinnahmen zur Effizienzsteigerung von Verkehr und Infrastruktur
Im Gegenzug verlangen die Abgeordneten von den Finanzministern eine Offenlegung der Mauteinnahmen und ihrer Verwendung. Sie sollen zweckgebunden zur Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur und Optimierung aller Verkehrsträger dienen. 15% sind für die Finanzierung von nationalen Projekten der Transeuropäischen Netze (TEN-T) vorzusehen.
Wie bisher bleibt die Einführung einer Lkw-Maut fakultativ und liegt in der Entscheidungsfreiheit der EU-Mitgliedstaaten. Wird jedoch Maut eingehoben, hat sie den von der Wegekostenrichtlinie vorgegebenen Modalitäten und Höchstgrenzen zu entsprechen.
In vier Jahre soll die Kommission die Auswirkungen der revidierten Wegekostenrichtlinie überprüfen und Anpassungen oder Ausweitungen vornehmen.
Die Änderung der Wegekosten-Richtlinie ist damit aber noch nicht endgültig beschlossen, zunächst muss in den nächsten Wochen noch eine Einigung mit dem Rat erfolgen, bevor die Richtlinie von der Vollversammlung des EU-Parlaments im Juni verabschiedet wird.