Neue Verbrauchssteuernummern

Bei einer Vielzahl von Verbrauchssteuern werden Unternehmen für die Teilnahme an Steueraussetzungsverfahren für bestimmte Warenkreise Verbrauchssteuernummern zugeteilt. Dies wurde in Deutschland bisher so gehandhabt, dass jedem Unternehmen von den Hauptzollämtern grundsätzlich nur eine Verbrauchssteuernummer zugeteilt wurde, so dass die einzelnen Betriebsstätten nicht vollständig erfasst wurden. Auch die Art des Aussetzungsverfahrens wurde so nicht eindeutig erfasst.

Neue Verbrauchssteuernummern

Um dieses Überwachungsproblem der Zollverwaltung zu lösen und im Vorgriff auch den geplanten späteren Betrieb eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren -EMCS- soll dieses System nun für die EU-weit harmonisierten Verbrauchssteuern so umgestellt werden, dass zukünftig jedem Wirtschaftsbeteiligten für jedes zugelassene oder erlaubte Verfahren und für jede Betriebsstätte eine eigene Verbrauchsteuernummer zugeordnet wird. Dies ist freilich mit dem bisherigen 13stelligen Aufbau der Verbrauchssteuernummern nach Ansicht der Verwaltung nicht zu bewerkstelligen, so dass die Verbrauchssteuernummern zum 1. September 2008 auf eine neue Struktur umgestellt werden.

Die neuen Verbrauchssteuernummern sind ebenfalls wieder 13stellig. Die ersten beiden Stellen enthalten dabei als EU-Landeskennzeichen stets den ISO-Länder-Code “DE”, die folgenden Stellen 3 bis 12 werden für die Betriebsstätte und die jeweilige Verfahrensart automatisiert mit einem eindeutigen, 10-stelligen Zähler numerisch belegt, während die letzte Stelle eine systemseitig berechnete Prüfziffer beinhaltet.

Diese neue Verbrauchssteuernummern sind ab dem 1. September 2008 zu verwenden. Bis Ende August sind dagegen unbedingt noch die bisher erteilten Verbrauchsteuernummern zu verwenden.

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Diese Umstellung betrifft nur die in der EU harmonisierten Verbrauchssteuern. Die nicht harmonisierte Kaffeesteuer ist daher von der Umstellung nicht betroffen. Für Beförderungen von Kaffee unter Steueraussetzung im deutschen Steuergebiet ist daher auch nach dem 1. September 2008 weiterhin die alte Verbrauchsteuernummer zu verwenden.