Reihenhaus

Einheitsbewertung von Grundstücken – und die Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen

Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nicht dem Bauordnungsrecht

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Die rechtswidrige Satzung zur Zweitwohnungsteuer – und keine Übergangsfrist…

Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier: zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. So entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen, die die niedersächsische Gemeinde Lindwedel sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog und Timmendorfer Strand betreffen. Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern,

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Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen

Erfolgt die Einordnung einer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübenden Wasser- und Abwassergenossenschaft in die WZ 2003 gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 StromStV nach dem höchsten zuzurechnenden Aufkommen aus Beiträgen, rechnen zu den dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnenden, im Wesentlichen aus Erdbewegungsarbeiten und Wasserbau bestehenden, keine Hilfstätigkeiten

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Wohnhaus

Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum – und die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage

Erwirbt nach dem Beginn der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR ein Gesellschafter/Miteigentümer oder ein Dritter alle Anteile an einer beteiligten Gesellschafter-GbR, der bereits Wohnungs- oder Teileigentum im Rahmen der Auseinandersetzung der grundbesitzenden GbR zugewiesen war, und erhält der Erwerber aufgrund einer geänderten oder neuen Auseinandersetzungs- und Teilungserklärung das der Gesellschafter-GbR zugewiesene

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Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen – und die Grundstücksbewertung von 1964

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in den bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen wenden. In beiden Gemeinden werden zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die Werte der Einheitsbewertung von Grundstücken basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen und diese entsprechend dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Das Bundesverfassungsgericht

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Der Stromverbrauch in den Transformationsanlagen und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage

Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei. Eine Solarpark-Betreiberin hat für die in ihren Transformations- bzw. Umspannanlagen für die Transformation des Niederspannungs-Wechselstroms auf die für das öffentliche Energieversorgungsnetz erforderliche Mittel- bzw. Hochspannung verbrauchten Strommengen keinen

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Kuh

Kuppelprodukte in der Tierkörperbeseitigung – und das Herstellerprivileg bei der Energiesteuer

Sogenannte Kuppelprodukte, die zwangsläufig mit der Herstellung von Energieerzeugnissen anfallen, ohne solche zu sein, bleiben bei der Ermittlung des Umfangs der Steuerbefreiung unberücksichtigt. Eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, in der tierische Rohstoffe u.a. zu Tierfett verarbeitet werden, kann die Steuerbefreiung nach § 26 Abs. 1 EnergieStG nur insoweit in Anspruch nehmen, als die

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LKW

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Sattelzugmaschinen in der Land- oder Forstwirtschaft

Nach § 3 Nr. 7 Satz 1 1. Alternative KraftStG sind Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer nicht befreit, wenn sie von der Zulassungsbehörde als „Sattelzugmaschine“ (Fahrzeugklasse 88), oder „LOF.Sattelzugmaschine“ (Fahrzeugklasse 90) zugelassen wurden. Seit dem VerkehrStÄndG vom 05.12 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke

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Wohnungen

Grunderwerbsteuer – und die ausgeübte Kaufoption

Kommt ein Erwerbsvorgang durch einseitige Ausübung eines vertraglich begründeten Optionsrechts zustande, bezeichnet der Grunderwerbsteuerbescheid den Erwerbsvorgang in ausreichender Weise, wenn die vertraglichen Grundlagen benannt sind. Schriftliche Steuerbescheide müssen nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein sowie nach § 157 Abs. 1 Satz 2 AO die festgesetzte Steuer

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Entlastung von der Energiesteuer – für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

Bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, sind zunächst alle von diesem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten ungeachtet ihrer Gewichtung den Abschnitten der WZ 2003 zuzuordnen. Gehören nicht alle Tätigkeiten zum Produzierenden Gewerbe, ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand des vom Antragsteller gewählten Kriteriums zu

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Deutsche PKW-Maut verstößt gegen das Unionsrecht

Die deutsche Regelung einer Maut-Gebühr für alle, bei der für deutsche Fahrzeughalter eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen ist, verstößt gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs. Mit dieser Begründung hat der Europäische Gerichtshof in dem hier vorliegenden Fall einer Vertragsverletzungsklage die geplante Maut-Regelung als unvereinbar mit

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Steuerbegünstigte Grundstückseinbringung in eine Gesamthand – und die grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht

Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG unterliegt

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Einheitswert – und die Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Ob der Nichtabbruch eines Gebäudes trotz Abbruchverpflichtung voraussehbar ist, ist anhand des Verhaltens der am konkreten Miet- oder Pachtvertragsverhältnis Beteiligten zu beurteilen. Auch das Verhalten der Rechtsvorgänger oder der Beteiligten vergleichbarer Miet- oder Pachtverhältnisse kann bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden. Für die Voraussehbarkeit des Nichtabbruchs sind die Verhältnisse zum Feststellungszeitpunkt

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Wohnhäuser

Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis

Erwirbt der Bedachte durch Vermächtnis das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis. Ob

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Branntweinsteuer – und ihre Erstattung wegen sachlicher Unbilligkeit

Eine Erstattung einer Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, die nach § 153 Abs. 3 BranntwMonG deshalb entstanden ist, weil der Inhaber einer allgemeinen Verwendungserlaubnis vergällten Branntwein an andere Erlaubnisinhaber abgegeben hat, ist nicht möglich. Die allgemeine Verwendungserlaubnis nach § 44 BrStV umfasst nicht die Abgabe vergällten Branntweins an Dritte. Bei einer

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Grundstückserwerb unter Geschwistern – und die Grunderwerbsteuer

Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann -ebenso wie die Verpflichtung hierzu- aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb im Grunde als abgekürzter

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Krankenwagen

Kfz-Steuer-Befreiung in der Krankenbeförderung

Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG unterliegt der Kfz-Steuer das Halten von inländischen

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Zigarettenschmuggel – über Rotterdam

Die Verkürzung der Einfuhrabgaben bei der Einfuhr von Zigaretten über den Hafen Rotterdam in das Zollgebiet der Europäischen Union stellt eine Steuerhinterziehung (ggfs. in mittelbarer Täterschaft) gemäß 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 AO, § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB dar. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer Indem die von dem

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Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten – und die Haftung des Geräteherstellers

Eine Gemeinde kann den Eigentümer von Geldspielgeräten unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage eines Unternehmens, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von

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Umrüstung zum Elektrofahrzeug – und die Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG a.F. beginnt mit dem Datum der erstmaligen Zulassung des PKWs. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Elektroneufahrzeug handelt oder um ein umgerüstetes Fahrzeug. Bei Umrüstfahrzeugen kann es daher vorkommen, dass der Begünstigungszeitraum bereits teilweise oder vollständig verstrichen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Registrierzulassungen – und die Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird. Eine Abstempelung von Kennzeichen war -bei Zulassung im Juli 2008- für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich. Die Kraftfahrzeugsteuer ist gemäß § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) eine Steuer

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Das noch zu bebauende Grundstück – und sein Erwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person

Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung erworben wird. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der angegriffene Grundsteuermessbescheid – und die Zerlegungsbescheide

Die Zerlegungsbescheide sind Folgebescheide der Messbescheide. Nach § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung kann in dem gegen den Folgebescheid geführten Klageverfahren nicht über Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid entschieden werden. Erfährt der Grundlagenbescheid -wie hier die angegriffenen Grundsteuermessbescheide- keine Änderung, ist die Klage gegen den Folgebescheid -im

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Geldspielautomaten – und die Berliner Vergnügungsteuer

Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20% des Einspielergebnisses ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Das Land Berlin erhebt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VgStG eine Vergnügungsteuer u.a. auf den Aufwand für die Benutzung von Spielautomaten mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit gegen

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Hamburger Spielvergnügungsteuer

Das HmbSpVStG war jedenfalls für Besteuerungszeiträume bis Juli 2012 sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischen Unionsrecht vereinbar. Lassen die Spielgeräte eine zutreffende Ermittlung des Spieleinsatzes nicht zu, weil einzelne Vorgänge, die zu einer Minderung des Spieleinsatzes führen würden, nicht erfasst werden, können die aufgezeichneten Spieleinsätze im Rahmen einer

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Feststellung des Grundbesitzwerts – und die Ermittlungspflicht des Finanzamtes

Verzichtet das Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung und fordert ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben für die Ermittlung des für die Grundbesitzbewertung maßgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt. Erfüllt der Steuerpflichtige in

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Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsteuer – die seit 50 Jahren verschleppte Reform

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen,

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Grunderwerbsteuer – und die mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft

Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG -wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft- die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend. Ein Anteilserwerb kann bei

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Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft – und die Grunderwerbsteuer

Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen Anteilsübergang i.S. einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht aus. Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich

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Stufentarif bei der Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee sind nach jetzt verkündeten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig, da sie im Hinblick auf den darin geregelten Steuersatz zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führen. Die Zweitwohnungssteuer wird in beiden Gemeinden nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Die Steuer beträgt – nach sieben Mietaufwandsstufen gestaffelt –

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Weiterer Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz – und die Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb weiterer Flächen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs nach § 3 Abs. 7b Satz 2 i.V.m. Abs. 7a AusglLeistG gegen Zahlung eines Kaufpreisaufschlags führt die nur wertmäßige Zuordnung eines Teils des bereits für andere Flächen entrichteten Kaufpreises zu den neuen Flächen nicht zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Der Grunderwerbsteuer

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