Schnupftabak zukünftig ohne Tabaksteuer

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen und Klarstellungen im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umzustellen. Im Branntweinmonopolgesetz soll die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden.

Schnupftabak zukünftig ohne Tabaksteuer

Im Tabaksteuergesetz gibt es neben einigen Klarstellungen auch eine neue Steuerbefreiung: Wenn Tabakwaren im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen eingesetzt werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, soll zukünftig eine Steuerbefreiung eingreifen. So kann zukünftig etwa Pfeifentabak, der im Steuerlager zur Herstellung von Schnupftabak eingesetzt wird, steuerfrei eingesetzt werden, während bisher hierfür die Steuer für Pfeifentabak entrichtet werden muss.

Wir haben ja nichts Wichtigeres zu tun…