Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem aktuell bei ihm anhängigen Fall die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds ersetzt, das in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hat.
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