0193-Dialer

Unter der für Onlinedienste reservierten Vorwahl 0193 darf kein Dialer betrieben werden. Eine entsprechende Untersagungsverfügung der Bundesnetzagentur wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Derartige Dialer müssen zwingend unter der Vorwahl 0900 betrieben werden.

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