Wird über zwei Ordnungswidrigkeiten, die in Tatmehrheit stehen und jeweils mit einem Fahrverbot als Nebenfolge geahndet werden können, gleichzeitig entschieden, so ist nur ein einheitliches Fahrverbot zu verhängen. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag ein Fall aus Bielefeld zugrunde: Das Amtsgericht Bielefeld hat den Betroffenen am 24.11.2014 wegen fahrlässiger Überschreitung der
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