Überträgt ein Elternteil Miteigentumsanteile an einem Grundstück schwenkweise auf Kinder und verpflichten sich diese dazu, anteilige Miteigentumsanteile auf später geborene Geschwister zu übertragen, kann der Erwerb dieser Geschwister aufgrund interpolierender Betrachtung nach § 3 Nr. 6 i.V.m. § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerbefreit sein. Die interpolierende Betrachtung ist nicht durch § 42 AO ausgeschlossen,
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