Rückwirkende Allgemeinverbindlichkeit des Sozialkassenverfahrens im Abbruchgewerbe

Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 idF des Änderungstarifvertrags vom 15. Dezember 2005 (VTV) ist wirksam rückwirkend zum 1. Januar 2006 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Bei der Rückwirkung von Allgemeinverbindlicherklärungen sind die Grundsätze über die Rückwirkung von Gesetzen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

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