Mülldeponie

Abfallgebühren – und die Nachsorgekosten für eine stillgelegte Deponie

Nachsorgekosten für eine stillgelegte Deponien dürften zwar in die Kalkulation der Abfallgebühren eingerechnet werden. Dies gilt aber nicht, wenn die Kosten durch eine Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht seitens der Gemeinde entstanden sind. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen einen Abfallgebührenbescheid der Stadt Göttingen für das Jahr 2019 aufgehoben. Die

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Abfallgebühren – die Kosten des privaten Entsorgungsunternehmens und das Kostendeckungsprinzip

Wird die Abfallentsorgung durch einen privaten Dritten durchgeführt, verlangt das Kostendeckungsprinzip, dass in der Gebührenkalkulation ein an diesen zu zahlendes Entgelt eingestellt wird, das nur kalkulierte Kosten enthält, die für die übertragene Aufgabe der Abfallentsorgung entstehen. Die Berücksichtigung eines Gewinnzuschlages bei der Entgelthöhe verstößt gegen das Kostendeckungsprinzip, wenn es sich

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Abfallgebühren – und die Grundgebühr je Grundstück und je Behälter

Die Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr pro Grundstück für die Abfallentsorgung ist zulässig. Sie darf aber nur die kalkulierten Fixkosten der Abfallentsorgung abdecken, die unabhängig von dem Umfang der Müllproduktion sind. Grundgebühr je Grundstück Die Erhebung einer einheitlichen Grundstücksgrundgebühr gemäß der kommunalen Abgabensatzung ist – zumindest in Niedersachsen – rechtlich zulässig.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Abfallgebühren und der Anreiz zur Müllbeseitigung

Da die Abfallbeseitigung mit sehr hohen fixen Kosten verbunden ist, die zu einem großen Teil unabhängig von dem Umfang der Müllproduktion ist, können diese Kosten mit einer einheitlichen Grundstücksgrundgebühr abgedeckt werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall eine Klage abgewiesen, mit der sich der

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Die nachträgliche Festsetzung von Abfallgebühren

In Hamburg sind die Gebührenpflichtigen nach § 2 Abs. 3 AbfGebO verpflichtet, auf behördliche Aufforderung die Zahl der für die Berechnung zugrunde zu legende Benutzereinheiten je Grundstück mitzuteilen. Diese Mitteilung ist schriftlich anzugeben und hat neben der Zahl der Benutzereinheiten auch Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift der oder des

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Mindestentleerungen der Mülltonne

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass eine Stadt zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung eine Mindestentleerungsgebühr je Restabfallbehälter und je Bioabfallbehälter erhebt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich gegen einen zu hohen Gebührenbescheid gewehrt hat, da er

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Bei zunehmender Müllmenge unterproportional steigende Müllgebühren?

Legt die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt fest, dass die Gebühr bei zunehmender Leistungsmenge unterproportional ansteigt, verstößt sie gegen das Gebot einer zumindest linearen Gebührenstaffelung nach dem Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in mehreren Berufungsverfahren die Abfallgebührensatzung der Stadt Halle für nichtig erklärt und

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Die nicht bezahlten Abfallgebühren des Mieters

Ein Grundstückseigentümer hat für den auf seinem Grundstück befindlichen und dort anfallenden Abfall eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen. Es liegt im Aufgabenbereich des Hauseigentümers als Vermieter, sich – insbesondere auch im Falle der Beendigung eines Mietverhältnisses – bei der zuständigen Behörde über etwaige Rückstände der Abfallbeseitigungsgebühren des jeweiligen Mieters zu informieren.

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Unterschiedliche Gebühren für Abfallsäcke und Abfallbehälter

Eine unterschiedliche Gebühr für die Abfuhr von Abfallsäcken und die Behälterabfuhr innerhalb derselben öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung ist unzulässig, wenn es sich bei den beiden unterschiedlichen Abfuhrsystemen rechtlich nicht um unterschiedliche Leistungen handelt und daher ein gleichartiges System der Gebührenerhebung gewählt werden muss. So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall

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Anschluss- und Benutzungszwang – und die Berliner Wohnungseigentümer

Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung

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Klagen gegen Abfallgebühren

Fehlt es bei der Gebührenkalkulation einer Gemeinde für die Abfallgebührensatzung an der Aufteilung von Fix- und Leistungskosten, genügt die Abrechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover drei „Muster“-Klagen von Bürgern des Landkreises Schaumburg stattgegeben. Bei Gericht ist noch eine Vielzahl von Klagen weiterer Bürger gegen

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Mindestleerungsgebühr für Restabfalltonne

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands beurteilt eine Mindestleerungsgebühr für eine Restabfalltonne als unzulässig, da aufgrund dieser Mindestleerungsgebühr jegliche Anreize für Kleinhaushalte zur Reduzierung des Restabfalls fehlen. So entschied das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, dass § 4 Abs. 3 der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Abfallgebührensatzung – AGS – des Beklagten,

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Kalkulation von Abfallgebühren

Wenn die Gebührenschuld antizipiert zu Beginn des kalenderjährigen Erhebungszeitraumes nach Grund und Höhe in Anwendung des in diesem Zeitpunkt geltenden Satzungsrechts für den gesamten Erhebungs-zeitraum endgültig entsteht, so kann sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Höhe erneut entste-hen. Im Falle einer antizipierten Gebührenerhebung gilt bei einer rückwirkenden Ersetzung

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