Bei dem von der Fa. Woolrec produzierten Stoff Woolit auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverwaltungsgerichts hat es sich immer um Abfall gehandelt, der zu beseitigen oder zu verwerten ist. Die Einbindung der potentiell krebserregenden künstlichen Mineralfasern in die anderen Inhaltsstoffe des Stoffes Woolit hat das
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