Sperrmüll muss nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden, sondern kann auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wurde einem Unternehmen der Abfallwirtschaft auf ihre Anzeige durch den beklagten Kreis die Sammlung von Altmetall, Altpapier, Grünabfällen und gemischtem Abfall untersagt. Die dagegen gerichteten Klagen wies
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