Sozialplanabfindung – und die Auslegung des Sozialplans

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen eigener Art wegen ihrer normativen Wirkungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen. Auszugehen ist dementsprechend zunächst vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn. Darüber hinaus kommt es auf den

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Aktienrechtliches Spruchverfahren – und die Beschwerdebefugnis des gemeinsamen Vertreters

Im Spruchverfahren ist der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, grundsätzlich nicht beschwerdebefugt. Die Beschwerdebefugnis des gemeinsamen Vertreters ist umstritten. Nach einer Ansicht ist er grundsätzlich nicht selbst beschwerdebefugt, nach anderer ist er beschwerdebefugt. Eine Beschwerdebefugnis des gemeinsamen Vertreters ist im Spruchverfahrensgesetz in § 6 oder §

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Münzen

Schätzung des Unternehmenswertes im aktienrechtlichen Spruchverfahren

Der Schätzung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren können auch fachliche Berechnungsweisen zugrunde gelegt werden, die erst nach der Strukturmaßnahme, die den Anlass für die Bewertung gibt, und dem dafür bestimmten Bewertungsstichtag entwickelt wurden. Dem stehen weder der Gedanke der Rechtssicherheit noch der Vertrauensschutz entgegen. Das Stichtagsprinzip wird von der Schätzung aufgrund

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Aktienrechtliches Spruchverfahren – und die Beschwerdebefugnis der Aktiengesellschaft

Im Spruchverfahren ist die Aktiengesellschaft grundsätzlich nicht beschwerdebefugt. Die Beschwerde der Aktiengesellschaft ist unzulässig, weil sie durch die Festsetzung der Abfindung nicht beschwert ist. Nach § 327a AktG schuldet der Hauptaktionär die Abfindung, nicht die Gesellschaft, deren Aktien auf den Hauptaktionär übertragen werden. Das folgt jedenfalls aus § 327b Abs.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Abfindungsbesteuerung – und die Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

Die Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen steht der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausnahmsweise nicht entgegen, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und wenn die Nebenleistung geringfügig ist. Eine Nebenleistung kann unter Berücksichtigung der konkreten individuellen Steuerbelastung als geringfügig anzusehen sein, wenn

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Sozialplanabfindung – und die Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer

Eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung knüpfende Bemessung einer Sozialplanabfindung ist unwirksam, wenn sie schwerbehinderte Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern, die in gleicher Weise wie sie von einem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind, schlechter stellt. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall errechnete sich die Abfindung für die Milderung der Nachteile

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Abfindung in Teilzahlungen – und der Steuertarif

Bei Teilzahlung, die über einen Jahreswechsel hinweg erfolgen, fehlt es an einem progressionsbedingten Nachteil, der durch die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG ausgeglichen werden müsste. Insoweit besteht keine Möglichkeit zur Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG. Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist

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Die Auslegung eines Sozialplans – und die Treueprämie

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen eigener Art wegen ihrer normativen Wirkungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen. Ausgehend vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn kommt es auf den Gesamtzusammenhang und die Systematik der

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Keine Sozialplanabfindung für ältere Arbeitnehmer?

In einem Sozialplan können Arbeitnehmer von Abfindungsleistungen ausgeschlossen werden, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind und zuvor die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an einem anderen Unternehmensstandort abgelehnt haben. Ein betroffener Arbeitnehmer hat auch nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) keinen Anspruch auf eine entsprechende Sozialplan-Abfindung.

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Die Abfindungsklausel als Erbverzicht

Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages „unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei“, kann als Erbverzicht dieses Beteiligten im Sinne des § 2346 BGB auszulegen sein. Zwar wird hierbei der Begriff „Erbverzicht“ nicht ausdrücklich verwendet. Das

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Abfindungsbesteuerung für den in Frankreich arbeitenden Arbeitnehmer

Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich ermöglicht -infolge seines von Art. 15 Abs. 1 OECD-MustAbk abweichenden Wortlauts- kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine im Inland ansässige Person von ihrem bisherigen französischen Arbeitgeber aus Anlass der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhält. Das Besteuerungsrecht gebührt vielmehr Frankreich als Tätigkeitsstaat. Der in Deutschland

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AG/LG Düsseldorf

Verwertung statt Abfindung – Abfindungsbeschränkungen bei der Publikumsgesellschaft

Die gesetzliche Regelung, wonach ein ausscheidender Gesellschafter nach dem tatsächlichen Wert seines Anteils abzufinden ist (§ 738 BGB), ist nicht zwingend; die Vertragsparteien können etwas anderes vereinbaren. Deshalb sind gesellschaftsvertragliche Abfindungsbeschränkungen, die im Allgemeinen den Bestand des Unternehmens durch Einschränkung des Kapitalabflusses sichern und/oder die Berechnung des Abfindungsanspruchs vereinfachen sollen,

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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden (und weiterhin als Geschäftsführer tätigen) Gesellschafter-Geschäftsführer aus Anlass der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf seinen Sohn eine Abfindung gegen Verzicht auf die ihm erteilte betriebliche Pensionszusage, obschon als Versorgungsfälle ursprünglich nur die dauernde Arbeitsunfähigkeit und die Beendigung des Geschäftsführervertrages mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres

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Die Berücksichtigung der Direktversicherungsauszahlung bei der freiwilligen Krankenversicherung

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung stellt bei der Beitragsmessung auf alle Einkünfte aus betrieblicher Alterversorgung ab. Daher ist auch die auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch den Versicherten beruhenden Auszahlung einer Direktversicherung einzubeziehen. Das Gleiche gilt, wenn die Prämien zur Direktversicherung

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Berufsausbildung und der Anspruch auf Abfindung

Der nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG dem Auszubildenden zu ersetzende Schaden umfasst keine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann nach § 23 Abs. 1 BBiG der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die

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Bücherregal

Ausschluss des Abfindungsanspruchs eines GmbH-Gesellschafters

Der Ausschluss des Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters ist auch im Falle der Ausschliessung aus wichtigem Grund unwirksam; eine solche Regelung kann auch nicht als Vertragsstrafeversprechen ausgelegt werden. Nach allgemeiner Meinung sind sittenwidrige Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH allerdings nicht nach § 138 BGB, sondern analog § 241 Nr. 4 AktG nur

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Erbauseinandersetzung bei einer Personengesellschaft – die Abfindung als Veräußerungsgewinn

Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft ein Streit darüber, wer infolge seiner Stellung als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch einen Vergleich beigelegt, aufgrund dessen jemand gegen Erhalt eines Geldbetrags auf die Geltendmachung seiner Rechte als Erbe verzichtet, und war diese Person gesellschaftsrechtlich nicht von der Rechtsnachfolge

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Sozialplanabfindungen für rentennahe Arbeitnehmer

Die in einem Sozialplan vorgesehene unterschiedliche Berechnung der Abfindung für Beschäftigte, die im Anschluss an Leistungen der Arbeitslosenversicherung vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, und jüngeren Arbeitnehmern ist wirksam. Hierin liegt keine mittelbare Benachteiligung dieser Arbeitnehmergruppe iSd. § 3 Abs. 2 AGG. Sozialpläne unterliegen, wie andere Betriebsvereinbarungen, der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle.

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Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

Nach § 113 Abs. 2 iVm. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund abweicht und der Arbeitnehmer infolge dieser Abweichung entlassen wird oder andere wirtschaftliche Nachteile erleidet. Nach § 111 Satz

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Die Kündigung eines Abteilungsleiters

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Direktors für einen bestimmten Unternehmensbereich wegen Managementfehler ist unwirksam, wenn eine Mitverantwortung des Vorstandes des Unternehmens besteht. So das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Der Arbeitnehmer wurde zunächst auf der

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Abfindungsbeschränkung beim Ausscheiden eines Gesellschafters

Die Frage, ob eine Abfindungsbeschränkung im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters zulässig oder unzulässig ist, ist nicht allgemein im Sinne einer Fortbildung des Rechts zu beantworten, wie das Berufungsgericht gemeint hat, sondern kann nur jeweils bezogen auf die konkret getroffenen gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Einzelfall anhand der in ständiger Rechtsprechung vom

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Reduzierte Sozialplan-Abfindungen für ältere Mitarbeiter

Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Es stellt jedoch eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar, wenn bei der Berechnung dieser Minderung die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung berücksichtigt wird. Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union lag ein

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Steuerfreiheit einer Abfindung

Die Außerkraftsetzung der Steuerfreiheit einer Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist – nach Ansicht des Bundesfinanzhofs – verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach § 3 Nr. 9 EStG a.F. waren –bei der im Streitfall gegebenen Konstellation– Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses bis zu 11.000

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Der Goodwill in der Auseinandersetzung einer Rechtsanwaltssozietät

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Teilung der Sachwerte und die Einräumung der rechtlich nicht begrenzten Möglichkeit, um die bisherigen Mandanten zu werben, die sachlich nahe liegende und angemessene Art der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät. Wird so verfahren, kann eine weitergehende Abfindung grundsätzlich nicht beansprucht werden. Dies schließt einen

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Die nicht gezahlte Abfindung

Ein Prozessvergleich hat neben seinen materiellrechtlichen Folgen im Sinne von § 779 BGB unmittelbar prozessbeendende Wirkung. Er wird zur Beilegung und damit Erledigung des Rechtsstreits geschlossen (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Die Erledigung tritt grundsätzlich mit dem Abschluss des Vergleichs ein. Dies schließt freilich nicht aus, den Prozessvergleich

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Aufhebungsvertrag und Sperre des Arbeitslosengeldes

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Dauer einer Sperrfrist von 12 Wochen, wenn der Arbeitslose sein Beschäftigungsverhältnis gelöst und damit zumindest seine Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hat. Auch wenn ohne den Abschluss eines Auflösungsvertrages keine hohe Abfindung gezahlt worden wäre, gilt diese Sperrzeit. So die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts

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Arbeitsgerichtliche Streitwerte

Der gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG im Urteil festzusetzende Rechtsmittel- oder Beschwerdewert richtet sich nach den §§ 3-9 ZPO. Er ist für den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert nicht einschlägig (§ 62 Abs. 1 GKG). Letzterer bestimmt sich nach den §§ 39 ff GKG. Mit dem „Gegenstand“ in §

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Abfindungen und die Bemessung von Kindesunterhalt

Für die Verwendung einer arbeitsrechtlichen Abfindung zur Aufstockung des für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder maßgeblichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Ehegattenunterhalt. Bei der Behandlung einer Abfindung sind die Besonderheiten zu beachten, die sich daraus ergeben, dass es sich um Einkommen im Zusammenhang mit

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Druckkündigung

Beruft sich ein Arbeitgeber im Fall einer Kündigung auf eine Drucksituation, so muss er darlegen, welche konkreten Maßnahmen er ergriffen hat, um die Drucksituation in den Griff zu bekommen. Einem Auflösungsantrag gegen Zahlung einer Abfindung kann das Gericht stattgeben, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer Behörde anzeigt, ohne vorher

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ablösung von Namensgewinnscheinen

Zahlungen für die Ablösung von Namensgewinnscheinen, die von einem Unternehmen für seine Mitarbeiter ausgegeben worden sind, sind einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V. mit § 20 Abs. 2

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Aufhebungsvertrag und keine Sperrzeit

Schließt der Arbeitnehmer nach arbeitgeberseitiger Kündigung einen Aufhebungsvertrag ab, tritt keine Sperrzeit ein, wenn die Arbeitgeberkündung rechtmäßig gewesen wäre und die gewährte Abfindung den Betrag nach § 1a KSchG nicht übersteigt. In dem hier vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall ist der Sperrzeitbescheid rechtswidrig und war es auch schon zur Zeit

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Leiharbeitnehmer und die Abfindung vom Entleiher

Im Falle einer Betriebsänderung in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gemäß § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu beraten. Dabei sind auch Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, bei der Ermittlung des Schwellenwertes

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Sozialplanregelung mit gestaffeltem Alterszuschlag

Sieht ein Sozialplan vor, dass die Arbeitnehmer zusätzlich zu der sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Arbeitsverdienst errechnenden Grundabfindung mit dem Erreichen des 45. und des 50. Lebensjahres der Höhe nach gestaffelte Alterszuschläge erhalten, werden hierdurch jüngere Arbeitnehmer in der Regel nicht unzulässig wegen ihres Lebensalters benachteiligt. Sozialpläne

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Schreibmaschine

Das Abfindungsguthaben und das verzögerte Schiedsgutachten

Unterlässt die nach dem Gesellschaftsvertrag hierzu verpflichtete Gesellschaft bürgerlichen Rechts über einen außerhalb objektiv angemessener Zeit liegenden Zeitraum (hier: fast zwei Jahre) die Benennung eines Schiedsgutachters und die Einholung des Gutachtens über die zwischen ihr und dem ausgeschiedenen Gesellschafter streitige Höhe des Abfindungsguthabens, kann der Ausgeschiedene auf Zahlung des ihm

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Taschenrechner

Die Abfindung des ausscheidenden GbR-Gesellschafters

Ist der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter imstande, die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig zu begründen, so kann er nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte im Regelfall auf Leistung klagen und im Rahmen dieser Zahlungsklage den Streit darüber austragen, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der

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Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten und die Erbschaftsteuer

Hat ein Erblasser mehrere Testamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt hat, und ist die Wirksamkeit des zuletzt errichteten Testaments wegen behaupteter Testierunfähigkeit des Erblassers zwischen den potentiellen Erben streitig, ist die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält,

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Sozialplanabfindung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente nicht beschäftigt sind und bei denen damit zu rechnen ist, dass ihre Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit fortbesteht. In einem derartigen Anspruchsausschluss liegt keine unmittelbare Benachteiligung des erwerbsgeminderten

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Abfindung nach Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit eines Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) steht einer gerichtlichen Überprüfung der Höhe der Abfindung nach § 59 Abs. 5 BauGB auch dann nicht entgegen, wenn sie im Umlegungsplan fehlerhaft als Wertausgleich nach § 59 Abs. 2 BauGB bezeichnet und berechnet und dieser Wertausgleich in der Bekanntmachung über

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Abfindung für ehemalige T-Online-Aktionäre

Vor dem Bundesverfassungsgericht sind jetzt die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG ohne Erfolg geblieben. Rechtsträger von Unternehmen, so unter anderem Aktiengesellschaften, können durch Aufnahme miteinander verschmolzen werden. In dem Verschmelzungsvertrag haben die beteiligten Rechtsträger unter anderem das Umtauschverhältnis der

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Börsenkurs und die Abfindung beim Squeeze-Out

Für den Börsenkurs, der bei der Festsetzung der angemessenen Abfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre nicht unberücksichtigt bleiben darf, ist maßgeblich der nach Umsatz gewichtete Durchschnittskurs innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung des Squeeze-out. Eine Hochrechnung des Börsenwertes entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung hat jedenfalls dann

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Besteuerung einer Abfindungszahlung

Gem. § 34 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG sind im Einkommen enthaltene außerordentliche Einkünfte nach einem ermäßigten Steuersatz zu bemessen. Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG kommen Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen als außerordentliche

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Altersstufen bei der Sozialplanabfindung

Arbeitgeber und Betriebsrat dürfen bei der Bemessung der Abfindungshöhe in einem Sozialplan gemäß § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG Altersstufen bilden, weil ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt typischerweise größere Schwierigkeiten haben eine Anschlussbeschäftigung zu finden als jüngere. Die konkrete Ausgestaltung der Altersstufen im Sozialplan unterliegt nach § 10 Satz

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Aufhebungsvertrag und die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit hat ein Arbeitsloser, der einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zustimmt, dann nicht zu befürchten, wenn die Höhe der gewährten Abfindung nicht den sich aus § 1 a Abs. 2 KSchG ergebenden Betrag überschreitet und keine Hinweise darauf vorliegen, dass mit dem Aufhebungsvertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden sollte.

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Prozesskostenhilfe und Abfindungszahlungen

Der Zufluss einer Sozialabfindung nach Stellung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe stellt Einkommen im Sinne von § 115 Abs. 1 ZPO dar und nicht Vermögen. Die Abfindungszahlung ist in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 Satz 2 der VO zu § 82 SGB XII in Verbindung mit Nr. 82.43 und

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