Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil Stellung genommen zur Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren. Anlass des Verfahrens war ein Fall, der abgesehen von den Juristen wohl nur noch die Wirtschaftshistoriker interessiert, denn die strittige Abfindung betraf die konzernrechtliche Eingliederung einer Aktiengesellschaft, die inzwischen seit zwölf
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