Abfindungszahlung an Erbprätendenten

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Entrichtet ein Erbe mithin eine Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen der Erbenstellung, ist diese als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. In dem hier vom

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Kündigungsschutzprozess und Abfindungsvergleich – und das laufende Verbraucherinsolvenzverfahren

Der in einem gerichtlichen Vergleich zum Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworbene Anspruch auf Zahlung einer Abfindung unterfällt als Neuerwerb dem Insolvenzbeschlag (§ 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO). Der Insolvenzverwalter ist insoweit in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners und kann eine

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Aufhebungsvertrag und die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit hat ein Arbeitsloser, der einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zustimmt, dann nicht zu befürchten, wenn die Höhe der gewährten Abfindung nicht den sich aus § 1 a Abs. 2 KSchG ergebenden Betrag überschreitet und keine Hinweise darauf vorliegen, dass mit dem Aufhebungsvertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden sollte.

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Abfindung – Zufluss und Versteuerung nächstes Jahr

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Zufluss einer Abfindung zumindest insoweit in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausschieben. Diese Gestaltung ist wegen der Progessionswirkung immer dann sinnvoll, wenn der (ehemalige) Arbeitnehmer im Folgejahr – wegen Arbeitslosigkeit oder Rente –

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Bundesfinanzhof (BFH)

Wann ist eine Abfindung zu versteuern?

Eine Abfindung ist in dem Jahr zu versteuern, in dem sie dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Dies gilt nach mehreren jetzt veröffentlichten Urteilen des Niedersächsischen Finanzgerichts auch dann, wenn eine zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossene Vereinbarung eigentlich eine frühere Fälligkeit der Abfindung begründet. Die Abfindungszahlung unterliegt als Teil der Einkünfte des

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Amtsgericht

Kündigungsabfindung und Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat heute ent­schieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Ab­findung beim Arbeitslosen­geld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist. Der Kläger übte bis Juni 2003 eine Beschäftigung aus. Seither ist er arbeitslos. Im Kündigungs­schutz­prozess gegen seinen früheren Arbeitgeber schloss er mit diesem vor dem Arbeitsgericht im April

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Abfindung von Unterhaltsansprüchen

Vereinbaren Ehegatten im Zusammenhang mit einer Scheidung statt laufender Unterhaltszahlungen eine einmalige Abfindung, kann der unterhaltsverpflichtete Ehegatte den Abfindungsbetrag nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs trotzdem nicht unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG), sondern nur betragsmäßig begrenzt nach § 33a EStG oder im Wege des Realsplittings (§

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Versorgungsausgleich, Ausgleichszahlungen und Werbungskosten I

Ausgleichszahlungen, die ein zum Vorsorgungsausgleich verpflichteter Beamter auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 1408 Abs. 2 BGB an seinen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar. Werden die Abfindungszahlungen fremdfinanziert, kann der Beamte die dadurch entstehenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger

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