Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Veräußerungsverlusten – und ihre Verrechnung nach Einführung der Abgeltungsteuer

Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1.01.2009 angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. sie verletzt

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