Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat Anträge der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon (AfD, im Landtag fraktionslos) und Stefan Räpple (AfD) zurückgewiesen, die jeweils darauf gerichtet waren, dass der Verfassungsgerichtshof die den Abgeordneten gegenüber ergangenen Ordnungsmaßnahmen in der Sitzung des Landtags am 12.12.2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Organstreitverfahren haben Ordnungsrufe
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