Die Insolvenz des Versicherungsnehmers – und die Vollstreckung in den Freistellungsanspruch

Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt. Der von der Gläubigerin betriebenen Zwangsvollstreckung steht in einem solchen Fall das als

Lesen