Der prozessrechtliche Grundsatz der Meistbegünstigung findet bei einer Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung Anwendung, wenn ein Truppendienstgericht anstelle der Abhilfe- eine Endentscheidung trifft.
In einem solchen Fall ist daher die Nichtzulassungsbeschwerde ungeachtet des Umstandes statthaft, dass das Truppendienstgericht – wie
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