Zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten hat nunmehr der Bundesgerichtshof Stellung genommen – und ein Beweisverwertungsverbot verneint: Französische Behörden stellten in den Jahren 2017 und 2018 in mehreren Ermittlungsverfahren, bei denen es insbesondere um den verbotenen Handel mit Betäubungsmitteln ging, fest, dass die Tatverdächtigen über sogenannte Kryptohandys verfügten (Modelle OnePlus One, OnePlusX
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