Blaue Tonnen in Dresden

Darf eine Kommune privaten Unternehmen die Durchführung von Altpapiersammlungen untersagen? Das Sächsische Oberverwaltungsgericht jedenfalls hat hieran Zweifel und gab – anders noch als erstinstanzlich das Verwaltungsgericht Dresden – jetzt den Eilanträgen von fünf privaten Entsorgungsfirmen gegen die Untersagung ihrer Sammlungstätigkeit

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Blaue Tonne von privat …

Eine bestandskräftige Verfügung, mit der einem privaten Abfallentsorgungsunternehmen untersagt wird, zum Zweck der gewerblichen Sammlung und Entsorgung von Altpapier sog. Blaue Tonnen aufzustellen, erledigt sich nicht auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 LVwVfG durch konsensuales Verhalten,

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Nachtbaustelle

Private Altpapiersammlung und öffentliche Straßen

Die im letzten Jahr von verschiedenen Recycling-Unternehmen an Dresdner Haushalte verteilten »Blauen Tonnen« zur Altpapierentsorgung dürfen auch am Entleerungstag nicht erlaubnisfei im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt abgestellt werden. entschied jetzt das Verwaltungsgericht Dresden.

Eine von mehreren im Stadtgebiet tätigen Entsorgungsfirmen

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