Auch wenn ein Künstler Papiere aussortiert und in die Papiertonne geworfen hat, bleibt er Eigentümer. Das Mitnehmen der Papiere ist Diebstahl.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall einen Angeklagten wegen Diebstahl von Kunstwerken des
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