Dadurch, dass im Abitur die zusätzliche Leistung einer freiwilligen Facharbeit in Form von zusätzlichen Punkten auch belohnt werden soll, während es sich für diejenigen, die eine zeitaufwendige Erstellung einer zusätzlichen Arbeit gescheut haben, neutral auswirkt, liegt eine bewusste Ungleichbehandlung ungleicher Sachverhalte vor. Eine Verletzung des Gleichheitsgebotes ist daher nicht erkennbar.
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