Die freiwillige Leistung bei der Berechnung der Abiturnote

Dadurch, dass im Abitur die zusätzliche Leistung einer freiwilligen Facharbeit in Form von zusätzlichen Punkten auch belohnt werden soll, während es sich für diejenigen, die eine zeitaufwendige Erstellung einer zusätzlichen Arbeit gescheut haben, neutral auswirkt, liegt eine bewusste Ungleichbehandlung ungleicher Sachverhalte vor. Eine Verletzung des Gleichheitsgebotes ist daher nicht erkennbar.

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Ein um 0,1 Punkte besseres Abitur

Einem Schüler, der eine Verbesserung seiner Durchschnittsnote im Abitur von 1,6 auf 1,5 begehrt, ist zuzumuten, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten, weil in diesem Notenbereich sich die geringfügige Differenz nicht bei der Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin auswirkt. So das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem

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Die korrigierte Bewertung einer Abiturarbeit

Die Möglichkeit der Überprüfung und eigenständigen Notenfestsetzung durch einen Endkorrektor sieht die Abiturverordnung nur vor, wenn eine der beiden Vorkorrekturen einen rechtlich erheblichen Fehler aufweist. Weist die Bewertung keinen Fehler auf, der ihre Rechtswidrigkeit zur Folge hat, sondern kommt der Endkorrektor allein zu dem Ergebnis, dass die Bewertung aus seiner

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Abi-Wunschnote – Klage statt Leistung?

Bei der Bewertung von Prüfungsklausuren steht dem Prüfer ein Beurteilungsspielraum zu, so dass eine gerichtliche Korrektur von Prüfungsentscheidungen grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt unterstellt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind. Außerdem kann noch geprüft werden, ob die Bewertung

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Notenschutz bei Behinderten

Eine Kausalität zwischen der Verschlechterung von Noten und der Behinderung muss konkret festgestellt werden, damit ein Behinderter vom „Notenschutz“ profitiert. Dagegen ist es nicht ausreichend, wenn die schulischen Leistungen allgemein aufgrund der Behinderung schlechter sind, als sie ohne Behinderung wären. Sind die schulischen Leistungen allgemein aufgrund der Behinderung schlechter, als

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