Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung

Eine zeitliche Grenze für den Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an Fahndungsmaßnahmen wird nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen.

Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bereits geklärt, dass die nach § 171 Abs. 5 AO gehemmte Festsetzungsfrist nicht abläuft,

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Der an den verstorbenen Gesellschafter gerichtete Gewinnfeststellungsbescheid – und die Ablaufhemmung

Bei einem Gewinnfeststellungsbescheid besteht keine Ablaufhemmung, soweit dieser an verstorbenen Gesellschafter als Inhaltsadressat gerichtet ist.

Ein gegenüber einem verstorbenen Gesellschafter ergangener Gewinnfeststellungsbescheid ist nichtig und wahrt die Feststellungsfrist gegenüber diesem Gesellschafter nicht. Daraus folgt des Weiteren, dass die Klage, mit

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