Die im Rahmen einer vorprozessualen Abmahnung entstandene Geschäftsgebühr betrifft im Sinne des Gebührenrechts denselben Gegenstand wie das nachfolgende einstweilige Verfügungsverfahren, sind mithin anzurechnen.
Ausgangspunkt dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist, dass die im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens entstandene Geschäftsgebühr nach
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