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Kündigungsvergleich – und die arbeitsvertragliche Verfallklausel

Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, das Arbeitsverhältnis abzurechnen, wird hierdurch im Zweifel nur die ohnehin bestehende Rechtslage bestätigt. Das Anerkenntnis einer Zahlungspflicht oder ein Verzicht auf die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen ist hierin jedenfalls dann nicht zu sehen, wenn – wie hier – die Ansprüche,

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Die Rechnung mit Verweis auf eine Konditionsvereinbarung – und der in der Rechnung ausgewiesene negative Steuerbetrag

Bei der Prüfung, ob ein als „Belastung“ bezeichnetes Dokument (nur) über Leistungen oder (auch) über Entgeltminderungen abrechnet, ist der Inhalt einer dem Finanzamt vorliegenden Konditionsvereinbarung jedenfalls dann ergänzend heranzuziehen, wenn in dem Dokument auf die Vereinbarung verwiesen wird. Ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird,

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Betrug in den Abrechnungen des Kassenarztes

Nach § 106a Abs. 1 und 2 SGB V prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte gehört in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen; Prüfung und Feststellung zielen darauf ab,

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Notfalleinsatzabrechnung bei der Fußball-WM 2006

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Berliner Feuerwehr und der AOK nimmt Bezug auf die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung, wonach ein abrechnungsfähiger Einsatz der Berliner Feuerwehr nicht vorliegt, wenn der Notfallrettungseinsatz mit „Fremdfahrzeugen“ erfolgt. So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall der Abrechnung von Einsätzen während der Fußballweltmeisterschaft 2006 entschieden. Die Berliner

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Der vielbeschäftigte Krankenhausarzt

Eine intensivmedizinische Komplexbehandlung, die mit einer ständigen ärztlichen Anwesenheit auf der Intensivstation verbunden ist, kann nicht durch den Krankenhausträger abgerechnet werden, wenn der anwesende Arzt gleichzeitig Aufgaben auf der Abteilung Innere Medizn wahrnehmen muss. Mit dieser Begründung versagte jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz einem Krankenhausträger die Abrechnung. Der klagende Träger eines

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Arztabrechnung bei Doppelzulassung

Einem Arzt mit Doppelzulassung muss es gestattet sein, in allen Fachgebieten, für die er die Zulassung erlangt hat, seine vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Die entgegenstehende Regelung in Abschnitt 6.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM-Ä (Fassung seit 1.4.2005) ist daher rechtswidrig. Im hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall geht es um die Abrechenbarkeit

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