Der vielbeschäftigte Krankenhausarzt

Eine intensivmedizinische Komplexbehandlung, die mit einer ständigen ärztlichen Anwesenheit auf der Intensivstation verbunden ist, kann nicht durch den Krankenhausträger abgerechnet werden, wenn der anwesende Arzt gleichzeitig Aufgaben auf der Abteilung Innere Medizn wahrnehmen muss.

Mit dieser Begründung versagte jetzt das

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Arztabrechnung bei Doppelzulassung

Einem Arzt mit Doppelzulassung muss es gestattet sein, in allen Fachgebieten, für die er die Zulassung erlangt hat, seine vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Die entgegenstehende Regelung in Abschnitt 6.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM-Ä (Fassung seit 1.4.2005) ist daher rechtswidrig.

Im

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