Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, in der diese die von Frankreich von 1992 bis 2002 zugunsten des Sektors Obst und Gemüse durchgeführten „Krisenpläne“ (Plans de campagne) als verbotene staatliche Beihilfen qualifiziert hat. Dieser Qualifikation als staatliche Beihilfen steht nicht entgegen, dass die Beihilfen durch
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