Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Werbeabgaben für die Weinwirtschaft

Winzer und Kellereien müssen Abgabe für Weinwerbung zahlen, die Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die Gebietsweinwerbung sind verfassungsgemäß. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz versucht damit , den Deutschen Weinfonds zu retten und ihn gegen die beiden anderen, ebenfalls

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Weinwerbeabgabe

Das Verwaltungsgericht Neustadt (an der Weinstraße) hat die Klagen zweier Winzer abgewiesen, die sich dagegen wehren, Abgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbung zu zahlen. Das Verwaltungsgericht hält die Abgaben nicht für verfassungswidrig.

Die beiden Kläger bewirtschaften Weinberge in

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Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft

Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wurde 1969 als Anstalt des öffentlichen Rechts nach Verabschiedung des Absatzfondsgesetzes gegründet, um über eine zentrale Absatzförderung die Wettbewerbsfähigkeit und die Erlössituation der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben

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