Wirkt der Täter auf den Verkäufer der bereits im Inland befindlichen unversteuerten Zigaretten ein, um sich diese dann selbst zu verschaffen, fehlt es – anders als beim Verbringen der unversteuerten Zigaretten vom anderen EUMitgliedsstaat ins Inland – an der entsprechenden Haupttat einer Steuerhinterziehung durch den Verkäufer. Hierin liegt daher neben
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